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Freie Therapieplätze in Köln
Freie Therapieplätze in Köln
Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung oder bei der Beihilfe
versichert sind oder wenn Sie Selbstzahler sind, kann ich Ihnen zeitnah
einen freien Therapieplatz anbieten.
Warum nicht für gesetzlich Versicherte?
Leider kann ich nicht über gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Das
liegt nicht daran, dass ich das nicht wollte, sondern die Krankenkassen
haben eine sogenannte Bedarfsplanung, d.h. dass der Bestand an
Psychotherapeutischen Praxen im Jahr 1998 als den "Bedarf an
Psychotherapie ausreichend abdeckend" definiert ist. Jeder, der seitdem noch als
Psychotherapeut mit der gesetzlichen Kasse abrechnen möchte, muss von einem Vorbesitzer eine Praxis mit gesetzlicher Kassenzulassung kaufen.
Mögliche Ausnahme: Das Erstattungsverfahren
Wenn Sie allerdings als Patient bei mindestens fünf
psychotherapeutischen Praxen nicht angenommen worden sind, bzw. nur mit
einer für Sie unzumutbaren Wartezeit, kann Ihre gesetzliche Kassen die
Behandlung bei mir evtl. im sogenannten Erstattungsverfahren bezahlen.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach. Für evtl. Fragen dazu können Sie
sich gerne bei mir melden.
Terminvereinbarung
Zur Vereinbarung eines Termins können Sie mich anrufen unter der Telefonnummer: 0221-82 383 63 (wenn Sie nur den Anrufbeantworter errreichen - bitte Nachricht hinterlassen - ich rufe zeitnah zurück) oder schicken Sie mir eine E-Mail an: info@innermanagement.de
Für gesetzliche Kassen zugelassene Psychotherapeuten finden Sie auf der
Suchseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Zudem können Sie Informationen erhalten über freie Therapieplätze in Köln für gesetzlich Versicherte bei der
„Zentralen Informationsstelle für Psychotherapie“ der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
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